Entwicklung der Kriterien im TI-Score

Die Erarbeitung der Kriterien zur Festlegung des TI-Scores (3/2026 v2) erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren, in welchem hilfreiche und hinderliche IT-Umsetzungen der Anwendungen identifiziert und statistisch auf ihren Einfluss auf die Bewertung der Alltagstauglichkeit geprüft wurden. Die Kriterien wurden aufgrund dieser Prüfung ausgewählt. Im Rahmen der Weiterentwicklungen der Anwendungen der TI können die Kriterien zukünftig entsprechend angepasst oder gestrichen sowie neue Kriterien identifiziert werden. 

Für die TI-Scores der Primärsysteme wurde auf die evaluierten TI-Scores der Arztpraxen zurückgegriffen. Die qualitative Bewertung der Kriterien für die Usability der TI-Anwendungen in den Primärsystemen der Pflegeeinrichtungen erfolgte durch Fachverantwortliche der gematik in Zusammenarbeit mit Pflegeverbänden und Herstellern von Primärsystemen für Pflegeeinrichtungen. Kriterien, die eine Umsetzung der TI-Anwendungen für Pflegeeinrichtungen qualitativ richtig und praxistauglich ermöglichen, wurden in der Formulierung an die Bedingungen in den Pflegeeinrichtungen angepasst und für die Abfrage der Hersteller für den TI-Score ausformuliert.

Zum aktuellen Zeitpunkt erfolgte keine Befragung von Pflegeeinrichtungen, da der Fokus bei den meisten Anwendungen und Features in der TI-Readiness liegt und somit in der Darstellung, welche Angebote in den Systemen verfügbar sind und zum aktuellen Zeitpunkt erst nachgelagert betrachtet werden kann, inwiefern die Praktikabilität und Einfachheit der Nutzung gegeben ist. Folgende Kriterien zum Anschluss an die TI, zur elektronischen Patientenakte (ePA), zur elektronischen Medikationsliste in der ePA (eML) sowie zur Nachrichtendienst KIM („Kommunikation im Medizinwesen) wurden entwickelt.

Kriterien der TI-Scores für Primärsysteme in der Pflege

Im Ergebnis dieser Analyse wurden vier Scores erstellt sowie zwei Feature aufgenommen, die auf einen Blick zeigen, welche Anwendungen in den Primärsystemen für Pflegeeinrichtungen angeboten werden. Diese beinhalten Readiness-Kriterien sowie Usability-Kriterien, die bei den Primärsystemherstellern abgefragt wurden und auf deren Basis die Einstufung der Systeme in den TI-Scores erfolgt.

TI-Score Anschluss

Readiness-Kriterien:

  1. Das Primärsystem ist über einen Einbox-Konnektor an die TI angeschlossen.
  2. Das Primärsystem arbeitet mit einem Anbieter eines TI-as-a-Service-Angebots zusammen, der zu einem festgelegten Datum zu einem TI-Gateway migrieren wird oder bietet selbst ein entsprechendes Angebot
  3. Das Primärsystem arbeitet mit einem Anbieter eines TI-Gateways zusammen oder bietet selbst einen TI-Gateway an.

TI-Score ePA

Readiness-Kriterien:

  1. Das Pflegedokumentationssystem ermöglicht das Herunterladen von Dokumenten aus der ePA.
  2. Das Pflegedokumentationssystem ermöglicht das Hochladen von Dokumenten in die ePA.

Usability-Kriterien:

  1. Dokumente (Daten zur pflegerischen Versorgung) können ohne Zwischen-speichern von der Pflegedokumentation in die ePA abgelegt werden oder von der ePA in die Pflegedokumentation übernommen werden.
  2. Alle ePA-relevanten Dokumente werden im Pflegedokumentationssystem bereits im ePA-kompatiblen PDF/A-Format erstellt bzw. das PVS bietet einen integrierten Konverter, der Dokumente automatisch konvertiert (z. B. beim Hochladen in die ePA).

TI-Score eML

Readiness-Kriterien:

  1. Das Pflegedokumentationssystem ermöglicht das Anzeigen der eML als PDF.
  2. Die Anzeige der eML erfolgt auf Basis strukturierter Daten, so dass einzelne Einträge in der eML weiterverarbeitet werden können, z. B. in den Medikati-onsplan übernommen (Umsetzung im FHIR-Standard, nicht nur als statisches PDF).

TI-Score KIM

Readiness-Kriterien:

  1. Die KIM-Nutzung wird über einen externen Mailclient (z.B. Outlook oder Thunderbird) angeboten.
  2. Das KIM-Modul ist in Primärsystem integriert.

Usability-Kriterien (Allgemein):

  1. In allen Ordnern (Posteingang, Postausgang, Gesendet, Archiv) gibt es eine Filterfunktion (z. B. nach Nachrichtentyp, nach Datum o. Ä.).
  2. Das Pflegedokumentationssystem kann mehrere KIM-Postfächer getrennt darstellen.
  3. KIM-Nutzung kann für Benutzergruppen mit Berechtigungen hinterlegt werden (verschiedenen Funktionen oder Ansichten).

Usability-Kriterien (Empfang):

  1. Bei eingegangenen KIM-Nachrichten erscheint eine Benachrichtigung auf der Oberfläche des Pflegedokumentationssystems (ohne den Arbeitsablauf zu unterbrechen).
  2. Eingehende eArztbriefe oder KIM-Nachrichten werden automatisch auf ei-ner Aufgabenliste dargestellt (z. B. zwecks Zuordnung zur pflegebedürftigen Person, zur Festlegung der in die Pflegeakte zu übernehmende Inhalte, Kenn-zeichnung der Kenntnisnahme, etc.).
  3. Im Posteingang werden alle KIM-Nachrichten zur Ansicht gebracht, die von anderen geschickt wurden, bekannte und unbekannte Nachrichtentypen.
  4. Bei KIM Nachrichten sind Merkmale der Nachricht erkennbar: Absender der Nachricht, Betreff, Datum und Uhrzeit des Empfangs, Nachricht wurde be-reits geöffnet oder ist noch ungeöffnet, Art der Nachricht (eArztbrief, KIM-Nachricht oder andere), Nachricht enthält Anhänge.
  5. Zur Ablage der KIM Nachricht erstellt das System anhand dessen eine Pati-entenvorschlagsliste zur Zuordnung.
  6. Zur Ablage des eArztbriefes in eine Patientenakte erstellt das System anhand der in der XML-Datei enthaltenen Angaben eine Patientenvorschlagsliste zur Zuordnung.
  7. Bei strukturierten KIM-Nachrichten (z. B. eArztbrief, Wundbericht, Überlei-tungsbogen) können PDF und Anlagen aus der XML-Datei als "Fremdbefund" übernommen werden.
  8. Bei strukturierten KIM-Nachrichten (z. B. eArztbrief, Wundbericht, Überlei-tungsbogen) können strukturierte medizinische Daten aus der XML-Datei als "Fremdbefund" übernommen werden.
  9. Es besteht die Möglichkeit bei eingegangenen KIM-Nachrichten über "Ant-worten" eine Antwort-Nachricht zu senden.
  10. Es besteht die Möglichkeit eingegangene KIM-Nachrichten über "Weiterlei-ten" als KIM-Nachricht an weitere Empfänger zu senden.
  11. Die Ablage von KIM-Nachrichten oder Anhängen in den Pflegeakten ist ohne Zwischenspeichern möglich.
  12. In der Akte abgelegte KIM-Nachrichten oder Anhänge können nachträglich umbenannt werden (z. B. Radiologiebefund anstelle von Arztbrief).

Usability-Kriterien (Versand):

  1. Das Erstellen und Versenden einer KIM-Nachricht ist insgesamt in einem Schritt aus der Pflegeakte möglich (d. h. ohne Zwischenschritt im Postein-gangs-/Postausgangsmodul).
  2. Die Suche im Verzeichnisdienst ermöglicht eine kombinierte Suche von Emp-fängern nach verschiedenen Merkmalen (z.B. Praxisname UND Fachrichtung UND Stadt).
  3. Die Suche im Verzeichnisdienst hat Komfortfunktionen (z. B. auch Teile der Eingaben werden in der Suche verwendet, es wird flexibel in verschiedenen Kategorien gesucht, Namen müssen nicht vollständig oder korrekt ausge-schrieben sein, um gefunden zu werden)
  4. In der Anzeige der Suchergebnisse beim Verzeichnisdienst sind mind. fol-gende Elemente vorhanden: Name der Praxis, Vor- und Nachname der Ärz-tin/des Arztes, Straße, Ort, PLZ, KIM-Adresse.
  5. Es ist ersichtlich, wenn erstellte KIM-Nachrichten noch nicht versendet wur-den (z. B. im Postausgang oder Entwürfe).
  6. Versand-, Empfangs- und Lesebestätigungen können angefordert werden und sind dauerhaft erkennbar und aufrufbar.
  7. Das Pflegedokumentationssystem ermöglicht die Übernahme von Stammda-ten aus dem Verzeichnisdienst in lokale Mailadresslisten.
  8. Das gleichzeitige Versenden von KIM-Nachrichten an mehrere Empfänger ist möglich.
  9. Zu einer pflegebedürftigen Person können medizinische Einrichtungen mit der jeweiligen KIM-Adresse hinterlegt werden, z. B. durch Verweis auf den Eintrag im lokalen Adressbuch.
  10. Die beim Patienten hinterlegten medizinischen Einrichtungen können beim Versand der KIM-Nachricht als favorisierte Empfänger zur Auswahl gestellt werden.

TI-Score Einstufung

Da die Bewertung je nach Primärsystem auf einer unterschiedlichen Anzahl verfügbarer Usability-Kriterien basiert und teilweise lediglich die TI-Readiness beurteilt werden kann, sind nicht für alle TI-Anwendungen alle Score-Abstufungen zwischen A und E vergeben. Zur Vergleichbarkeit der TI-Scores (auch für andere medizinische Einrichtungen und Anwendungen) werden jedoch immer als unterste Stufe ein E-Score und als oberste Stufe ein A-Score vergeben.


Die Berechnung des Anschluss TI-Scores für Pflegeeinrichtungen sieht entsprechend der Relevanz der Kriterien vor, dass

  • die unterste Klassifizierung E für Primärsysteme vorgesehen ist, keinen TI-Anschluss ermöglichen. Hersteller, die keine Angaben zur Erfüllung der Kriterien abgeben, werden mit einem „?“ im TI-Score dargestellt.
  • Für einen TI-Score D muss das Primärsystem Konnektorhersteller zusammenarbeiten bzw. über einen Konnektor an die TI angeschlossen werden können.
  • Findet die Zusammenarbeit mit einem TI-as-a-Service-Anbieter zusammen, der zu einem bereits festgelegten Datum zu einem TI-Gateway migrieren wird oder bietet das Primärsystem selbst ein entsprechendes Angebot an, erreicht ein Primärsystem den TI-Score B.
  • Für die höchste Bewertung A muss die Zusammenarbeit mit einem Anbieter eines TI-Gateway erfolgen oder das Primärsystem selbst einen TI-Gateway-Anschluss bieten.

Die Berechnung des ePA TI-Scores sieht entsprechend der Relevanz der Kriterien vor, dass

  • die unterste Klassifizierung E für Primärsysteme vorgesehen ist, die kein Modul für die ePA anbieten. Hersteller, die keine Angaben zur Erfüllung der Kriterien abgeben, werden mit einem „?“ im TI-Score dargestellt.
  • Ermöglicht das Pflegedokumentationssystem das Herunterladen von Dokumenten aus der ePA, erreicht ein Primärsystem den TI-Score D („Readiness nicht vollständig gegeben“).
  • Für eine Einstufung auf Score C („TI-Readiness vollständig gegeben“). muss das Primärsystem zusätzlich das Hochladen von Dokumenten in die ePA ermöglichen.
  • Für einen B Score müssen das Primärsystem ermöglichen Dokumente (Daten zur pflegerischen Versorgung) ohne Zwischenspeichern von der Pflegedokumentation in die ePA ablegen oder von der ePA in die Pflegedokumentation übernehmen zu können.
  • Für die höchste Bewertung A muss das Primärsystem zusätzlich zu dem vorgenannten Kriterium ermöglichen, dass alle ePA-relevanten Dokumente im Pflegedokumentationssystem bereits im ePA-kompatiblen PDF/A-Format erstellt werden bzw. einen integrierten Konverter bieten, der Dokumente automatisch konvertiert (z. B. beim Hochladen in die ePA).

Die Berechnung des eML TI-Scores sieht entsprechend der Relevanz der Kriterien vor, dass

  • die unterste Klassifizierung E für Primärsysteme vorgesehen ist, die keine Anzeige der eML anbieten. Hersteller, die keine Angaben zur Erfüllung der Kriterien abgeben, werden mit einem „?“ im TI-Score dargestellt.
  • Ermöglicht das Pflegedokumentationssystem das Anzeigen der eML als PDF, erreicht ein Primärsystem den TI-Score B („Readiness nicht vollständig gegeben“).
  • Für die höchste Bewertung A muss im Primärsystem die Anzeige der eML auf Basis strukturierter Daten erfolgen, so dass einzelne Einträge in der eML weiterverarbeitet werden können, z. B. in den Medikationsplan übernommen.


Die Berechnung des KIM TI-Scores sieht entsprechend der Relevanz der Kriterien vor, dass

  • die unterste Klassifizierung E für Primärsysteme vorgesehen ist, die keine KIM-Nutzung anbieten. Hersteller, die keine Angaben zur Erfüllung der Kriterien abgeben, werden mit einem „?“ im TI-Score dargestellt. 
  • Ermöglicht das Pflegedokumentationssystem die KIM-Nutzung über einen externen Mailclient (z.B. Outlook oder Thunderbird), erreicht ein Primärsystem den TI-Score D.
  • Für einen C Score muss das KIM-Modul im Primärsystem integriert sein.
  • Für einen B Score müssen das Primärsystem zusätzlich mindestens ein Usability-Kriterium zu KIM Allgemein und weiterhin mindestens je vier Usability-Kriterien hinsichtlich des KIM-Empfangs und -Versands erfüllen.
  • Für die höchste Bewertung A müssen neben der Anforderung an die Stufe C, mindestens zwei der allgemeinen KIM-Usability-Kriterien sowie jeweils mindestens acht der Usability-Kriterien des Empfangs und Versands durch das Primärsystem erfüllt werden.

Die Angemessenheit der Berechnung des TI-Scores wurde in einem letzten Schritt anhand der bereits vorliegenden Angaben einzelner Hersteller zur Erfüllung der Kriterien überprüft. Im Ergebnis zeigt sich, dass sich die Primärsystem hinsichtlich der Erfüllung der Kriterien unterscheiden, so dass die TI-Scores Unterschiede aufzeigen können und dass es zudem Primärsysteme gibt, die einen A-Score erreichen und demnach keine Kriterien erfragt werden, die nicht umsetzbar sind.

 

Feature eAbrechnung und Rezeptanforderung

Die TI-Anwendungen eAbrechnung sowie die Erstellung und Übertragung von strukturierten Nachrichten zur Rezeptanforderung werden nicht als eigener Score bewertet, da sie nicht für alle Sektoren relevant und aktuell nicht verpflichtend sind, jedoch den Pflegeeinrichtungen eine einfachere Nutzung der TI erlauben. Die Anwendungen werden im Sinne der TI-Readiness in der Darstellung der Pflege-TI-Scores als „Feature“ aufgenommen, dass in den Systemen verfügbar ist oder nicht.

Für die eAbrechnung gilt dieses Feature als vorhanden, wenn die Erstellung von eLeistungsnachweisen und der Versand von eAbrechnungen via KIM im Primärsystem ermöglich werden. Für die Rezeptanforderung via KIM gilt das Feature als erfüllt, wenn die Dienstkennung "Rezeptanforderung“ umgesetzt ist, also das KIM-Modul den Prozess zur Übertragung von strukturierten Nachrichten im Rahmen einer Rezeptanforderung an einen verordnenden Leistungserbringer ermöglicht.

Limitationen

Der TI-Score bewertet die Usability der Primärsysteme aus Nutzersicht. Dies ist nicht mit einer Softwareergonomie-Prüfung gleichzusetzen, die in Laborbedingungen Primärsysteme auf dem Markt hinsichtlich definierter Usability-Kriterien unter experimentellen Bedingungen testet. Es wird vielmehr auf sozialwissenschaftlichen Standards beruhend mithilfe qualitativer und quantitativer Befragungen bei Arztpraxen sowie qualitative Bewertungen durch Pflegeexperten die Validität des Scores sichergestellt. Die Kriterien erfüllen die Anforderung einer statistischen Belastbarkeit dieser in Hinblick auf die Nutzerbewertung. Die Kriterien müssen zudem von mindestens einem Teil der Primärsysteme umgesetzt sein, also keine von den Herstellern nicht zu realisierenden Anforderungen enthalten.


Die Usability ist einem zeitlichen Wandel unterworfen, da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu der TI und ihren Anwendungen verändern. Mit Updates entwickeln sich die Systeme ihrerseits weiter und sind in ihrer Bewertung im TI-Score zu aktualisieren. Dies kann kontinuierlich durch die Hersteller erfolgen. Die gematik ihrerseits wird die Kriterien der TI-Scores in regelmäßigen Abständen bzw. bei relevanten Änderungen zu den Anwendungen in der Auswahl für die Usability relevanter Kriterien aktualisieren. Dies gilt insbesondere für die Pflegeeinrichtungen, die nach Abschluss der TI-Readiness, das heißt der Ausstattungsphase, zu den Bedingungen einer einfachen Nutzung ihrer Systeme zu befragen sind.